Im Januar 2009 verabschiedete das Europäische Parlament ein neues Gesetz, das die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ihre Produktion und ihre Anwendung ändert.
Das „Pestizid-Paket“ umfasst zwei unterschiedliche Teile. Ein Teil handelt von der Produktion und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und führt zum Verbot einiger Aktivsubstanzen (chemische Inhaltstoffe). Insbesondere wird die Gesetzgebung hochtoxische Chemikalien europaweit verbieten sowie diejenigen, die Krebs verursachen.
Der zweite Teil, die Direktive zur nachhaltigen Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, betont das integrierte Pflanzenschutz-Management (IPM), das von den Mitgliedstaaten als Alternative zum ausschließlichen Einsatz von Pestiziden unterstützt werden muss. Zusätzlich werden einige Anwendungen, wie das Spritzen aus der Luft und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün, entweder ganz verboten oder wesentlich eingeschränkt werden.
Die Eckpunkte für die Produktion und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind:
Das Europäische Parlament ist der Meinung, dass sowohl die Produzenten als auch die Anwender von den Regeln profitieren werden, da Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, die Zulassung anderer Länder anzuerkennen. Die EU ist in drei klimatische Anbauzonen eingeteilt (Norden, Zentrum, Süden – Liste siehe unten*) innerhalb deren die gegenseitige Anerkennung verpflichtend ist. Dadurch erhalten die Produzenten die Zulassung ihrer Pflanzenschutzmittel innerhalb einer klimatischen Zone einfacher und die Anwender werden schneller neue Produkte bekommen. Aber: aufgrund von Einwänden von MEPs, können Mitgliedstaaten Produkte nicht zulassen, wenn die spezifischen Verhältnisse von Umwelt und Landwirtschaft dies erfordern.
Die neue Gesetzgebung wird nach und nach die bestehenden EU-Regeln ersetzen. Pflanzenschutzmittel können weiter verkauft werden bis die existierende Zulassung ausläuft. Dadurch wird es nicht zu einem plötzlichen und umfangreichen Verschwinden von Produkten vom Markt kommen. (Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat hierüber einen interessanten Bericht verfasst.
Zusammenfassung der Folgen der neuen EU-Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung in Deutschland (auf Englisch)
Die Eckpunkte der Direktive zur nachhaltigen Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (bis Dezember 2012 von den Mitgliedsstaaten über die nationalen Aktionspläne umzusetzen) sind:
Der derzeitige Stand des Nationalen Aktionsplans in Deutschland.
* Die klimatischen Anbauzonen sind:
Norden:
Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden.
Zentrum: Belgien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
Süden: Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern.
ENDURE meint, dass die strenge Haltung der EU in der Pestizid-Gesetzgebung dazu führen muss, dass sich eine nachhaltige, gleichstarke Aktion zur Einführung neuer Ansätze des integrierten Pflanzenschutz-Management entwickelt, die eine weitere Entwicklung der Landwirtschaft bedeutet und damit die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Landwirtschaft aufrecht erhält. Mehr dazu im ENDURE-Positionspapier.
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Last update: 24/05/2023 - ENDURE © 2009 - Contact ENDURE - Disclaimer