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Europäische Gesetzgebung

Im Januar 2009 verabschiedete das Europäische Parlament ein neues Gesetz, das die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ihre Produktion und ihre Anwendung ändert.

Copyright: Alain Beguey, INRA, France.

Anwendung von Pestiziden aus der Luft wird allgemein verboten werden. Copyright: Alain Beguey, INRA, Tours, Frankreich.

Das „Pestizid-Paket“ umfasst zwei unterschiedliche Teile. Ein Teil handelt von der Produktion und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und führt zum Verbot einiger Aktivsubstanzen (chemische Inhaltstoffe). Insbesondere wird die Gesetzgebung hochtoxische Chemikalien europaweit verbieten sowie diejenigen, die Krebs verursachen.

Der zweite Teil, die Direktive zur nachhaltigen Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, betont das integrierte Pflanzenschutz-Management (IPM), das von den Mitgliedstaaten als Alternative zum ausschließlichen Einsatz von Pestiziden unterstützt werden muss. Zusätzlich werden einige Anwendungen, wie das Spritzen aus der Luft und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün, entweder ganz verboten oder wesentlich eingeschränkt werden.

Verbot giftiger Chemikalien

Die Eckpunkte für die Produktion und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind:

  • Eine Positivliste von Aktivsubstanzen (chemische Inhaltstoffe) für die gesamte EU. Pflanzenschutzmittel werden von den Mitgliedstaaten auf der Basis der Positivliste zugelassen.
  • Einige hochtoxische Chemikalien werden verboten, es sei denn, die Exposition ist praktisch vernachlässigbar. Dazu zählen karzinogene, mutagene und fertilitätsmindernde und das Hormonsystem verändernde Substanzen, sowie diejenigen, die persistent oder bioakkumulativ sind, d.h. sich z.B. im Fettgewebe oder Boden anreichern.
  • Für neurotoxische (das Nervensystem schädigende) und immunotoxische (das Immunsystem schädigende) Substanzen werden hohe Sicherheitsstandards eingeführt.
  • Falls eine Substanz zum unbedingten Einsatz gegen eine Pflanzenkrankheit oder einen Insektenbefall benötigt wird, kann sie für maximal fünf Jahre zugelassen werden, auch wenn sie die obigen Sicherheitsstandards nicht erfüllt.
  • Produkte, die gefährliche Substanzen enthalten, sollen durch sicherere Alternativen ersetzt werden, so diese vorhanden sind. Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs) haben erfolgreich eine kürzere Frist zu ihrem Ersatz gefordert, statt fünf nur drei Jahre.
  • Substanzen, die Honigbienen schädigen, sollen verboten werden.
Copyright: Gérard Paillard, INRA, France.

Gewässer müssen geschützt werden. Copyright: Gérard Paillard, INRA, Paris, Frankreich.

Das Europäische Parlament ist der Meinung, dass sowohl die Produzenten als auch die Anwender von den Regeln profitieren werden, da Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, die Zulassung anderer Länder anzuerkennen. Die EU ist in drei klimatische Anbauzonen eingeteilt (Norden, Zentrum, Süden – Liste siehe unten*) innerhalb deren die gegenseitige Anerkennung verpflichtend ist. Dadurch erhalten die Produzenten die Zulassung ihrer Pflanzenschutzmittel innerhalb einer klimatischen Zone einfacher und die Anwender werden schneller neue Produkte bekommen. Aber: aufgrund von Einwänden von MEPs, können Mitgliedstaaten Produkte nicht zulassen, wenn die spezifischen Verhältnisse von Umwelt und Landwirtschaft dies erfordern.

Die neue Gesetzgebung wird nach und nach die bestehenden EU-Regeln ersetzen. Pflanzenschutzmittel können weiter verkauft werden bis die existierende Zulassung ausläuft. Dadurch wird es nicht zu einem plötzlichen und umfangreichen Verschwinden von Produkten vom Markt kommen. (Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat hierüber einen interessanten Bericht verfasst.

Zusammenfassung der Folgen der neuen EU-Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung in Deutschland (auf Englisch)

Summary of assessment of new EU PPP legislation in Germany [pdf - 39,74 kB]
Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und besseres Management

Die Eckpunkte der Direktive zur nachhaltigen Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (bis Dezember 2012 von den Mitgliedsstaaten über die nationalen Aktionspläne umzusetzen) sind:

  • Das Prinzip des integrierten Pflanzenschutz-Managements (IPM) wird festgeschrieben, d.h. nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen z.B. Fruchtfolge, sollen als Alternative zu Pestiziden angewendet werden, sofern dies möglich ist.
  • Mitgliedstaaten müssen einen Nationalen Aktionsplan (siehe Link unten) zur Reduzierung der Risiken des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zum Schutz von Gesundheit und Umwelt entwickeln, einschließlich Zeitvorgaben und Ziele. MEPs gaben ihre Forderung nach einem Reduktionsziel von 50 % auf, um einen Kompromiss mit der Kommission zu erreichen.
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft wird generell verboten, allerdings mit Ausnahmen. Ein Einsatz in der Nähe von Wohngebieten ist nicht erlaubt.
  • Mitgliedstaaten müssen Gewässer und die Trinkwassergewinnung vor Infiltration mit Pflanzenschutzmitteln schützen. Um Gewässer sollen Pufferzonen und um Oberflächen- oder Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, sollen Sicherheitszonen eingerichtet werden. Entlang von Straßen und Eisenbahnlinien müssen Flächen ebenfalls geschützt sein.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss in besonderen Gebieten, die von der allgemeinen Öffentlichkeit oder empfindlichen Bevölkerungsgruppen benutzt werden, minimiert oder ganz verboten werden, z.B. in Parks, auf Schul- und Sportplätzen und auf dem Gelände von Krankenhäusern.
  • Neue Regeln zum Training der Pflanzenschutzmittel-Anwender und Verkäufer werden EU-weit eingeführt. Dabei geht es um die Handhabung, Lagerung, über allgemeine Informationen und Vorsorge und über die Inspektion von Pflanzenschutzgeräten.

Der derzeitige Stand des Nationalen Aktionsplans in Deutschland.

* Die klimatischen Anbauzonen sind:
Norden:  Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden.

Zentrum:  Belgien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

Süden:  Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern.

ENDURE meint, dass die strenge Haltung der EU in der Pestizid-Gesetzgebung dazu führen muss, dass sich eine nachhaltige, gleichstarke Aktion zur Einführung neuer Ansätze des integrierten Pflanzenschutz-Management entwickelt, die eine weitere Entwicklung der Landwirtschaft bedeutet und damit die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Landwirtschaft aufrecht erhält. Mehr dazu im ENDURE-Positionspapier.

ENDURE's position on European pesticide policy [pdf - 43,96 kB]

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Last update: 22/12/2020 - ENDURE © 2009 - Contact ENDURE - Disclaimer